Veranstaltung: | Digitale Mitgliederversammlung 30. April 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Vorstand KV Worms (dort beschlossen am: 14.04.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.04.2020, 14:43 |
A2: Vorübergehende Änderung der Satzung zur Verfahrensanpassung während der Corona-Pandemie
Antragstext
Die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stadtverband Worms vom 14.02.2013,
zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.02.2019, wird
wie folgt geändert:
1. Der § 10 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
"(4) In dringenden Fällen beträgt die Ladungsfrist für eine
Mitgliederversammlung vier Tage. Der dringende Fall liegt vor, wenn er vom
Vorstand festgestellt und protokolliert ist."
2. Dem § 17 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
"In dringenden Fällen kann der Vorstand von einer/einem Vorsitzenden oder von
der/dem Politischen GeschäftsführerIn mit einer Frist von zwei Tagen einberufen
werden."
Die Satzungsänderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft; sie tritt spätestens
am 31.12.2020 außer Kraft.
Begründung
Wir wissen derzeit nicht, wie lange der aktuelle Zustand anhält. Fakt ist aber, dass dieses Jahr für unsere Partei wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen, insbesondere im Hinblick auch die besvorstehenden Wahlen im Jahr 2021. Dafür erachtet es der Vorstand als notwendig, dass wir in dieser Ausnahmesituation unsere Verfahhren so anpassen, dass sowohl Vorstand als auch Mitgliederversammlung kurzfristiger zusammentreten können, als es unsere Satzung normalerweise vorsieht. Wir bitten euch deshalb um euer Vertrauen, für einen Übergangszeitraum die Satzung entsprechen anzupassen. Dieser Übergangszeitraum ist fest terminiert bis Ende des Jahres. Sollte er verlängert werden müssen, wäre ein weiterer Beschluss der Mitgliederversammlung nötig. Als Vorstand sagen wir euch zu, maßvoll mit Fristverkürzungen umzugehen. Eure Zustimmung würde unsere Handlungsfähigkeit jedoch deutlich verbessern.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich bei unserer (digitalen) Mitgliederversammlung am 30.04.2020.
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