Veranstaltung: | Digitale Mitgliederversammlung 30. April 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Vorstand KV Worms (dort beschlossen am: 14.04.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.04.2020, 14:38 |
Überarbeitung: | Der Antrag wird gerade überarbeitet. Zwischenstand anzeigen |
A1: Verankerung von Umlaufbeschlüssen sowie von Telefon- und Videokonferenzen in der Satzung
Antragstext
Die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stadtverband Worms vom 14.02.2013,
zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.02.2019, wird
wie folgt geändert:
1. Dem § 3 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
"Dies gilt auch, wenn die Sitzung per Telefon- oder Videokonferenz gemäß § 17
Abs. 4 abgehalten
wird."
2. Dem § 17 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:
"(4) Die Vorstandssitzungen können auch als Telefon- oder Videokonferenzen
abgehalten werden. Dies muss in der Einladung zur Sitzung bekannt gemacht
werden. Den Mitgliedern sind auf Nachfrage die Zugangsdaten mitzuteilen. Der
Vorstand muss sicherstellen, dass Unbefugte nicht an nichtöffentlichen
Beratungen teilnehmen können.
(5) Beschlüsse können auch digital per Umlaufbeschluss gefasst werden. Die
Einzelheiten des Verfahrens beschließt der Vorstand."
Die Satzungsänderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Begründung
Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist es technisch möglich, Sitzungen als Telefon- bzw. Videokonferenz
abzuhalten. Um diese Möglichkeit zukünftig nutzen zu können, soll deren Einsatz in der Satzung zumindest für den Bereich der Vorstandssitzungen verankert werden. Genauso soll das gewohnheitsrechtlich schon lange praktizierte Verfahren der Umlaufbeschlüsse in der Satzung verankert werden.
Weitere Begründung erfolgt mündlich bei der (digitalen) Mitgliederversammlung.
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